
WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR KTW-BWGL
(von Michael Prosch)
Auf meinem ISH-Messebesuch in Frankfurt am 18./19.03.2025 habe ich bei den diversen Gesprächen festgestellt, daß es bei diesem Thema einen nicht immer aktuellen Wissensstand gibt.
APS Prosch GmbH hat, wie man auf unserer Website schon längere Zeit sehen kann, die dafür erforderlichen Konformitäts-Bestätigungen für die EPDM-Qualität in den Härten 50-80 bereits vor Monaten erreicht. Und zwar: AN VULKANISIERTEN FERTIGTEILEN – wie es vorgeschrieben ist. Damit verbunden war auch ein erheblicher Kostenaufwand. Eine Übersicht der Zertifikate erhalten Sie gerne auf Wunsch.
Ab dem 01.03.2025 sollten also nur noch O-Ringe, Formteile, Dichtungen im Kontakt mit Trinkwasser zugelassen sein, die diesen Anforderungen entsprechen. ABER…einigen Unternehmen ist die pünktliche Umsetzung trotz jahrelangem Vorlauf nicht gelungen. Entlang der Lieferketten gab es wohl einige Probleme, z.B. auch in Bezug auf Membranen mit Gewebe.
Diese Frist ist nun…endgültig…auf den 01.07.2026 verschoben worden. Danach dürfen Teile ohne Zulassung nicht mehr in den Umlauf gebracht werden.
Nach meinen Gesprächen mit dem wdk, hat man die Fristverlängerung auch bedauert aber versichert, daß APS den absolut richtigen Weg gegangen ist. Wir sind und waren IMMER Vorreiter bei den globalen Zulassungen.
Unseren bestehenden und möglichen Neukunden, die unsere Website besuchen kann ich also versichern, daß Sie bei APS in Bezug auf die KTW-BWGL schon jetzt auf der sicheren Seite sind. Auch die Umsetzung auf EU-Ebene ist gewährleistet.
Bei konkreten Bestellungen erhalten Sie selbstverständlich die Einzel-Zertifikate.
Vielleicht haben meine Ausführungen etwas zur Klärung beigetragen und ich freue mich im Namen des APS-Teams auf eine gute Zusammenarbeit.
Auf meinem ISH-Messebesuch in Frankfurt am 18./19.03.2025 habe ich bei den diversen Gesprächen festgestellt, daß es bei diesem Thema einen nicht immer aktuellen Wissensstand gibt.
APS Prosch GmbH hat, wie man auf unserer Website schon längere Zeit sehen kann, die dafür erforderlichen Konformitäts-Bestätigungen für die EPDM-Qualität in den Härten 50-80 bereits vor Monaten erreicht. Und zwar: AN VULKANISIERTEN FERTIGTEILEN – wie es vorgeschrieben ist. Damit verbunden war auch ein erheblicher Kostenaufwand. Eine Übersicht der Zertifikate erhalten Sie gerne auf Wunsch.
Ab dem 01.03.2025 sollten also nur noch O-Ringe, Formteile, Dichtungen im Kontakt mit Trinkwasser zugelassen sein, die diesen Anforderungen entsprechen. ABER…einigen Unternehmen ist die pünktliche Umsetzung trotz jahrelangem Vorlauf nicht gelungen. Entlang der Lieferketten gab es wohl einige Probleme, z.B. auch in Bezug auf Membranen mit Gewebe.
Diese Frist ist nun…endgültig…auf den 01.07.2026 verschoben worden. Danach dürfen Teile ohne Zulassung nicht mehr in den Umlauf gebracht werden.
Nach meinen Gesprächen mit dem wdk, hat man die Fristverlängerung auch bedauert aber versichert, daß APS den absolut richtigen Weg gegangen ist. Wir sind und waren IMMER Vorreiter bei den globalen Zulassungen.
Unseren bestehenden und möglichen Neukunden, die unsere Website besuchen kann ich also versichern, daß Sie bei APS in Bezug auf die KTW-BWGL schon jetzt auf der sicheren Seite sind. Auch die Umsetzung auf EU-Ebene ist gewährleistet.
Bei konkreten Bestellungen erhalten Sie selbstverständlich die Einzel-Zertifikate.
Vielleicht haben meine Ausführungen etwas zur Klärung beigetragen und ich freue mich im Namen des APS-Teams auf eine gute Zusammenarbeit.
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